Kodex

Kodizes und redaktionelle Grundsätze

Um seriös und nachhaltig berichten zu können, verpflichtet sich Mr. Food & Travel by Murmelz zu den nachfolgenden Kodizes und Richtlinien.

Pressekodex


Deutscher Presserat: Pressekodex

Alle Bestimmungen sind unter dem oben genannten Link zu finden. Besonders hervorheben möchten wir Ziffer 7:

Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen von Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Richtlinie 7.1 – Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen

Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Leserinnen und Leser als Werbung erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen.

Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leserinnen und Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird.

Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

Richtlinie 7.3 – Sonderveröffentlichungen

Redaktionelle Sonderveröffentlichungen unterliegen der gleichen redaktionellen Verantwortung wie alle redaktionellen Veröffentlichungen. Werbliche Sonderveröffentlichungen müssen die Anforderungen der Richtlinie 7.1 beachten.

Richtlinie 7.4 – Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung

Journalistinnen, Journalisten und Verleger, die Informationen im Rahmen ihrer Berufsausübung recherchieren oder erhalten, nutzen diese Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen persönlichen Vorteil oder zum persönlichen Vorteil anderer.

Journalistinnen, Journalisten und Verleger dürfen keine Berichte über Wertpapiere und/oder deren Emittenten in der Absicht veröffentlichen, durch die Kursentwicklung des entsprechenden Wertpapiers sich selbst, ihre Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen zu bereichern. Sie sollen weder direkt noch durch Bevollmächtigte Wertpapiere kaufen bzw. verkaufen, über die sie zumindest in den vorherigen zwei Wochen etwas veröffentlicht haben oder in den nächsten zwei Wochen eine Veröffentlichung planen.

Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, treffen Journalistinnen, Journalisten und Verleger die erforderlichen Maßnahmen. Interessenkonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Finanzanalysen sind in geeigneter Weise offenzulegen.

Blogger-Kodex


Reiseblogger-Kodex

Präambel

Wir sind eine Gemeinschaft. Jeder Blogger steht auch ein Stück weit für die anderen; jede gute und schlechte Erfahrung mit ihm wird in der öffentlichen Wahrnehmung auf uns alle übertragen. Das gilt einerseits für Leserinnen und Leser, die ernst genommen werden müssen – beispielsweise durch die klare Unterscheidung von bezahltem und unbezahltem Content. Es gilt ebenso für den Kontakt mit der Wirtschaft und anderen möglichen Partnern, mit denen ein professioneller Umgang wichtig ist. Dies sind die ethischen Grundlagen, denen wir uns verpflichtet fühlen.

1.0 Inhalte

1.1 Glaubwürdigkeit und Individualität sind unser höchstes Gut.

1.1.1 Wir schreiben über Erlebnisse und Gedanken, die wir tatsächlich gemacht bzw. gehabt haben.

1.1.2 Blogposts leben von der subjektiven Sicht der Autorinnen und Autoren; eine eigene Meinung ist wesentlich.

1.1.3 Werbung, Advertorials, Sponsorings, Gewinnspiele, Produkttests und Beiträge, die auf Pressemitteilungen basieren, müssen im Beitrag deutlich als solche gekennzeichnet werden. Eventuelle Auftraggeber sind zu benennen.

1.1.4 Wir respektieren die geltenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte.

2.0 Kooperationen und Werbung

2.1 Kooperationen mit der Wirtschaft, PR-Maßnahmen und Werbung sind probate Mittel, um mit Blogs Geld zu verdienen.

2.1.1 Unsere journalistische Freiheit bleibt von jeder Kooperation unangetastet.

2.1.2 Wir vereinbaren mit Partnern klar und deutlich Ziele und Grenzen der Kooperation.

2.1.3 Bei Werbekooperationen müssen Leistungen angemessen vergütet werden.

3.0 Einladungen und Unterstützung bei Reisen, Events, Restaurantbesuchen u. Ä.

3.1 Einladungen wie Pressereisen, Bloggerreisen, Essenseinladungen und Events sowie Unterstützungen von individuellen Reisen sind probate Mittel, um zur Recherchearbeit beizutragen.

3.1.1 Unsere journalistische Freiheit bleibt von jeder Unterstützung oder Einladung unangetastet.

3.1.2 Eine Unterstützung oder Einladung ist keine Bezahlung. Sie ist die Grundlage dafür, dass wir unserer Arbeit nachgehen können.

3.1.3 Wir kennzeichnen Inhalte, die durch eine Unterstützung oder Einladung zustande gekommen sind, deutlich.

3.1.4 Bei Recherchearbeiten klären wir vorab die beidseitigen Erwartungen mit den Unterstützenden.

3.1.5 Sollten im Zuge einer Zusammenarbeit Unstimmigkeiten oder Komplikationen auftreten, suchen wir zuerst den persönlichen Kontakt zum Kooperationspartner, um den Sachverhalt zu klären und eine Lösung zu finden.

3.1.6 Im Ausnahmefall behalten wir uns vor, nicht zu berichten, und informieren die Einladenden über die Gründe.

Richtlinien des Deutschen Rates für Public Relations

Darüber hinaus orientieren wir uns an den Richtlinien des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR):

Felix Fichtner

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